Das sind wir
Unser Info-ABC soll allen Interessierten einen kleinen Einblick in die Organisation unseres Schullebens ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie in auf unserer Homepage unter Schule – Das sind wir und Downloads.
Abholen
Schülerinnen und Schüler, die nicht allein nach Hause gehen oder mit dem Bus fahren, werden nach dem Unterricht an der Tür zum Innenhof oder direkt auf dem Pausenhof abgeholt. Die Abholzeiten und die berechtigten Abholpersonen werden von den Erziehungsberechtigten für das jeweilige Schulhalbjahr im Aktualisierungsbogen festgelegt. Dieser muss zu Beginn eines Schulhalbjahres abgegeben werden. Sollte sich eine kurzfristige Änderung ergeben, muss diese am betreffenden Tag im Pendelheft, das jedes Kind besitzt, oder per E-Mail an hort@evgs-frankenberg.de bis 8.00 Uhr schriftlich bekannt gegeben werden. Dauerhafte Änderungen werden schriftlich als solche mitgeteilt und gelten nur, wenn alle Erziehungsberechtigen mit ihrer Unterschrift zustimmen.
Bei Bedarf erfolgt beim Abholen eine Ausweiskontrolle. Kinder werden nicht auf Grundlage eines Anrufes rausgeschickt. Die Schülerinnen und Schüler werden außerdem regelmäßig sensibilisiert, ihre Gehzeit einzuhalten bzw. das Gebäude nur dann zu verlassen, wenn sie die geplante Abholperson sehen.
Andacht
In unseren Andachten, die jeden Montag und vor besonderen Festen des Kirchenjahres stattfinden, hören wir Geschichten aus der Bibel, singen und beten gemeinsam.
Anmeldung
Anmeldungen an unserer Schule sind jederzeit über das Anmeldeformular möglich (Annahmefrist der Anmeldung ist der 01.10. des Vorjahres der Einschulung). Möchten Sie ein Kind für die 1. Klasse anmelden, müssen Sie gleichzeitig eine Anmeldung an der für Sie zuständigen staatlichen Grundschule vornehmen. Teilen Sie dieser Schule mit, dass zusätzlich eine Anmeldung bei uns. Die Aufnahme in bestehende Klassen richtet sich nach der aktuellen Kapazität der jeweiligen Klasse.
Beachten Sie bitte, dass es auf Grund der Maximalschülerzahl von 22 Kindern pro Klasse und anderen internen Voraussetzungen zu Ablehnungsbescheiden kommen kann.
Neben dem Anmeldeformular benötigen wir:
– eine Kopie der Geburtsurkunde
– einen Nachweis zum Masernschutz oder wenn dieser nicht vorhanden ist, ein amtsärztliches Attest, dass Ihr Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann
– alle für uns relevanten ärztlichen, therapeutischen u.a. Dokumente
– bei einem Schulwechsel bereits erhaltene Zeugnisse in Kopie.
Ausflüge
Für Schulfahrten, Wandertage und andere Unterrichtsgänge stehen den Klassen drei vereinseigene Schulmobile zur Verfügung. Die Kosten von Fahrten bis 50km trägt der Schulverein, alle Fahrten darüber hinaus werden über die jeweilige Klassenkasse abgerechnet.
Beratungslehrkraft
Zu Fragen in den Bereichen Integration/Inklusion, Förderung, sonderpädagogischer Förderbedarf, Hochbegabung, Lernstörungen u.a. berät Sie unsere Beratungslehrkraft. Schüler:innen mit einem diagnostizierten Förderbedarf erhalten zudem eine wöchentliche Einzelförderstunde mit der Beratungslehrkraft.
Bildungsempfehlung
Auf Grundlage der Halbjahresinformation der 4. Klasse wird Ihrem Kind eine Bildungsempfehlung erteilt. Dafür wird der Durchschnitt der Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht ermittelt. Liegt dieser bei 2,0 oder besser, wird die Bildungsempfehlung für das Gymnasium ausgesprochen. In allen anderen Fällen für die Oberschule, sofern keine Klassenwiederholung notwendig ist. Trotzdem können Sie Ihr Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule am gewünschten Gymnasium vorstellen. Dort wird ein Test durchgeführt, um den Leistungsstand zu ermitteln. Der/die dortige Schulleiter:in entscheidet dann über die Aufnahme des getesteten Kindes.
Bildungsberatungsgespräche zwischen Klassenlehrer:in und den Erziehungsberechtigten werden regulär im zweiten Halbjahr der Klasse 3 und im ersten Halbjahr der Klasse 4 durchgeführt.
Digitalisierung
Im Jahr 2020 erhielten wir einen finanziellen Zuschuss des Freistaates Sachsen zum Ausbau der digitalen Strukturen an unserer Schule, wodurch die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht wie Laptops, Tablets, Beamer, etc. in allen Klassenräumen benutzerfreundlicher gestaltet wurde.
Eltern(-abend)
In allen Klassen werden Elternvertretungen gewählt, die die Lehr- und Hortkraft der Klasse bei Planungen unterstützt.
Über den Elternrat hinaus ist die Beteiligung aller Eltern an Klassenveranstaltungen (Organisation, Auf- und Abbau, …) wünschenswert.
In regelmäßigen Elterngesprächen findet ein Austausch über Verhalten, Leistungen und Entwicklungspotential des Kindes statt.
Zu Beginn eines Schulhalbjahres finden klasseninterne Elternabende statt, in denen auf die vergangene und künftige Zeit geblickt wird sowie organisatorische Angelegenheiten geklärt werden.
Englisch
An unserer Schule findet bereits ab der 1. Klasse Englischunterricht statt. In Klasse 1 und 2 werden unsere Schülerinnen und Schüler in jeweils einer Wochenstunde, in Klasse 3 und 4 in jeweils zwei Wochenstunden von ausgebildeten Englischlehrkräften unterrichtet.
Erste Klasse
Die Klassen- und Hortzimmer befinden sich gesondert auf der roten Etage (3. Etage), damit sich unsere Jüngsten in Ruhe ins Schulleben eingewöhnen können. Bis zu den Herbstferien haben die Klassen täglich maximal fünf Stunden Unterricht und dann die Möglichkeit einer einstündigen Mittagsruhe. Bitte holen Sie Ihr Kind in den ersten Wochen deshalb nicht im Zeitraum von 13.00 bis 14.00 Uhr ab.
Ferien
In den Ferien bietet unser Hort ein vielfältiges Betreuungsangebot an. Um die Planung dieser Angebote so effizient wie möglich zu gestalten, erhalten Sie zeitnah vor den Ferien einen entsprechenden Elternbrief, auf dem Sie die Anwesenheit Ihres Kindes eintragen können. Rückmeldungen, die nicht fristgemäß bei uns eingehen, können bei der Planung von Ausflügen nicht berücksichtigt werden.
Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Freitag nach Himmelfahrt bleibt der Hort jedes Jahr geschlossen. Außerdem gibt es pro Schuljahr zwei pädagogische Tage, an denen der Hort ebenfalls geschlossen bleibt. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Fototermin
Aller zwei Jahre kommt die Fotografin in unsere Schule. Neben dem Klassenfoto werden auch Einzelfotos von jedem Kind angefertigt. Diese können im Anschluss käuflich erworben werden. Außerdem werden unsere Schulanfangskinder jedes Jahr innerhalb der ersten Schulwoche in der St. Aegidien Kirche mit Schulranzen und Zuckertüte fotografiert.
Frühhort
Unser Frühhort öffnet um 06.30 Uhr seine Türen.
Frühstück
Das gemeinsame Frühstück findet bei uns jeden Morgen von 7.30 Uhr bis 7.50 Uhr klassenweise statt. Eine weitere kleine Frühstückspause dauert in den Klassen 1 und 2 von 9.45 Uhr bis 10.00 Uhr und in den Klassen 3 und 4 von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr. Wir bitten Sie, beim Packen der Brotdosen und bei Geburtstagsrunden u.ä. auf eine gesunde Ernährung zu achten.
Freistellung / Beurlaubung
Möchten Sie Ihr Kind aufgrund eines wichtigen Termines freistellen, müssen Sie rechtzeitig (mind. eine Woche vorher) einen Freistellungsantrag einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Schulstunde oder mehrere Tage handelt. Die Freistellung muss bis zu einer Dauer von zwei Tagen von dem/der Klassenlehrkraft genehmigt werden, darüber hinaus (Bsp. Kuraufenthalt) entscheidet die Schulleitung. Führen Sie den genehmigten Antrag in der Zeit der Abwesenheit des Kindes immer mit sich.
Arzttermine sollten in der Regel immer außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Finanzfragen
Möchten Sie, dass das Schul- und Hortgeld künftig von einem anderen Konto abgebucht wird oder haben Sie Fragen zu einer Abbuchung durch den Schulverein, wenden Sie sich bitte direkt an finanzen@evgs-frankenberg.de.
Ganztagesangebote (GTA)
An unserer Schule gibt es von Montag bis Donnerstag ein vielfältiges Ganztagesangebot. Jedes Kind darf pro Halbjahr ein Ganztagesangebot wählen. In Klasse 1 beginnen die Ganztagesangebote erst zum 2. Halbjahr.
Glaube
Unsere Schule steht allen Kindern unabhängig ihrer Konfession offen. Wir als evangelische Grundschule setzen unseren Fokus auf den Wert der Nächstenliebe, den wir unseren Kindern in allen Situationen nahebringen wollen. Durch Andachten, Gebete im Morgenkreis und den verpflichtenden evangelischen Religionsunterricht in allen Klassenstufen leben wir unseren Glauben im Schulalltag.
Hausaufgaben
Es obliegt der pädagogischen Freiheit einer Lehrkraft unserer Schule, ob erteilt Hausaufgaben werden. Während der Hortzeit können sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 14.00-14.45 Uhr erledigt werden. Jedes Team aus Klassenlehrkraft und Hortkraft trifft diesbezüglich eigene Regelungen und teilt diese im Elternabend mit.
Hort
Unser Hort und die Schule befinden sich unter einem Dach. Den Hortbereich bilden unter anderem zwei Zimmer in der roten Etage sowie der große Spiel- und Aufenthaltsraum in der blauen Etage. Natürlich werden bei entsprechendem Wetter die Außenanlagen der Schule genutzt. Jede Klasse hat eine verantwortliche Stammhortkraft. Diese ist die Hauptansprechperson am Nachmittag, betreut das Mittagessen und begleitet die Klasse bei Veranstaltungen, Wandertagen und Klassenfahrten.
Alle Schülerinnen und Schüler besuchen den Hort, sodass neben dem Schulvertrag ein Betreuungsvertrag im Hort verpflichtend ist. In unserer Einrichtung existieren 5 und 6 Stundenverträge, die nach Klassenstufe abgeschlossen werden: 1./2. Klasse 6 Stunden Betreuung, 3./4. Klasse 5 Stunden Betreuung. Der Beitrag richtet sich nach den Konditionen der Stadt Frankenberg.
Integration/Inklusion
Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor oder wird dieser während der Grundschulzeit festgestellt, so besteht, in Absprache und Einverständnis mit allen Beteiligten, die Möglichkeit, das Kind inklusiv im gewohnten Klassenverband mit individuell angepassten Bedingungen zu unterrichten.
Jahresplan
In unserem Jahresplan finden Sie alle wichtigen Termine des Schuljahres sowie die Ausweisung der A- und B-Wochen.
Klassen
An unserer Schule lernen 8 Klassen. Unsere Maximalschülerzahl liegt i.d.R. bei 22 Kindern pro Klasse.
Kontakt
Sekretariat: sekretariat@evgs-frankenberg.de
Schulleitung: schulleitung@evgs-frankenberg.de
Lehrerinnen: vorname.nachname@evgs-frankenberg.de
Hort: hort@evgs-frankenberg.de
Hortleitung: hortleitung@evgs-frankenberg.de
Vorstand: vorstand@evgs-frankenberg.de
Finanzen: finanzen@evgs-frankenberg.de
Kopfnoten
Kopfnoten werden ab Klasse 2 in den Bereichen Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung vergeben. Diese werden von der Klassenkonferenz, in Absprache mit allen unterrichtenden Lehrer:innen der jeweiligen Klasse, auf folgender Grundlage festgelegt:
Auszug aus der Sächsischen Schulordnung Grundschule vom 03. August 2004, Abschnitt 5 § 18
Weiterhin werden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers benotet.
- Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
- Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
- Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
- Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Krankheit
Schüler:innen können bei Krankheit bis zu einer Dauer von 4 Tagen von den Erziehungsberechtigten vom Unterricht entschuldigt werden. Melden Sie sich am ersten Fehltag des Kindes telefonisch oder per Mail bis 8 Uhr im Sekretariat (sekretariat@evgs-frankenberg.de). Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am ersten Tag der Rückkehr vorliegen. Ab dem 5. Krankheitstag benötigen wir ein entsprechendes ärztliches Attest. Bei Sportbefreiungen bedarf es ab dem ersten Tag eines ärztlichen Attests.
Regelung bei Erbrechen:
Wenn ein Kind unserer Schule zu Hause bricht, darf es im Anschluss 24 Stunden unsere Einrichtung nicht besuchen. Bricht das Kind während des Schul- oder Hortbesuches, muss es umgehend abgeholt werden und darf am Folgetag die Einrichtung noch nicht wieder besuchen.
Kunstgeld
Zu Beginn des Schuljahres sammelt die Klassenlehrkraft ein Kunstgeld von jedem Kind ein. Dieses wird im Kunstunterricht für die gesamte Materialbeschaffung genutzt (z.B. Farben, Papiere, Pinsel etc.). Die Kinder müssen somit keine eigenen Malutensilien mitbringen.
Lehrkräfte
Das Kollegium der evangelischen Grundschule besteht aus unseren Klassen- und Fachlehrkräften sowie Referendaren und Referendarinnen. Unsere Lehrkräfte haben keine festgelegten Sprechzeiten, sind aber jederzeit bereit, mit Ihnen Gesprächstermine zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu bitte an die betreffende Lehrkraft.
Lehrplan
Grundlage unseres Unterrichts bildet der Sächsische Lehrplan an Grundschulen (Fassung 2025), den Sie auf der Internetseite des sächsischen Kultusministeriums jederzeit einsehen können.
Meldepflichtige Krankheiten
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, die von verschiedenen Infektionskrankheiten ausgeht, ist es die Pflicht der Eltern, diese, unmittelbar nach der Diagnose, an die Schule und das Gesundheitsamt zu melden. Das Kind darf für die Dauer der Krankheit die Einrichtung nicht besuchen. Eine Übersicht der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie unter Downloads.
Mittagessen
Wir beziehen unser Mittagessen von Menü Niederwiesa. Die Eltern bestellen selbstständig das Essen für ihre Kinder und sind auch für die Abbestellung verantwortlich. Leider können wir als Schule keine klassenweise Abbestellung beim Anbieter vornehmen. Den Vertrag und notwendige Informationen zur Organisation erhalten alle Eltern zum Nullelternabend vor dem Schulanfang.
Morgenkreis
Jeden Morgen findet von 7.50 Uhr bis 8.00 Uhr der Morgenkreis in den einzelnen Klassen statt. Dort wird erzählt, gelesen, gesungen und gebetet.
Pädagogischer Tag
Unser Schul- und Hortpersonal bildet sich regelmäßig bei Pädagogischen Tagen weiter.
Pausen
Da unser Unterricht im 90-Minuten-Block stattfindet, entscheidet jede Lehrkraft individuell, wann und wie lange Pausen stattfinden. Für alle Schüler findet die 2. Frühstückspause mit Hofpause von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr statt. Die Mittagspause ist je nach Ausweisung im Stundenplan nach der 4. oder 5. Stunde, ggf. nach dem Sportunterricht in der 6. Stunde und dauert 30 Minuten.
PC
Unsere Schüler:innen besuchen ab der zweiten Klasse den verpflichtenden PC-Unterricht. Dieser findet für die halbe Klasse im wöchentlichen Wechsel mit dem Werkunterricht statt.
Religionsunterricht
An unserer Schule findet von Klasse 1 bis 4 evangelischer Religionsunterricht verpflichtend für alle Kinder statt.
Schulanfang
Wir feiern den Schuleintritt unserer ersten Klassen mit einem festlichen Schulanfangsgottesdienst in der St. Aegidienkirche in Frankenberg ab 13.00 Uhr. Herzlich eingeladen sind alle Familienmitglieder, Freunde und Bekannte.
Schulcloud
Unsere Schule nutzt die Schulcloud (dbildungscloud.de), auf welcher Materialien für den Krankheitsfall eines Kindes, Stundenpläne sowie klasseninterne Dokumente, Bilder etc. zu finden sind. Ob und wie die Plattform genutzt wird, entscheidet die jeweilige Klassenlehrkraft.
Schulgebäude
Unsere Schule befindet sich im Bildungszentrum Frankenberg. Gemeinsam mit unserem Hort nutzen wir den der Badstraße zugewandten Teil des Gebäudes. Eltern und Kinder dürfen ausschließlich den Ein- und Ausgang über den Innen- oder Schulhof nutzen. Der Schulhof ist über die Tore am Parkplatz Badstraße und links neben dem Haupteingang zu erreichen.
Adresse: Max-Kästner-Straße 21 09669 Frankenberg
Schulgeld
Das Schulgeld beträgt monatlich 80 € pro Kind. Besuchen zwei Ihrer Kinder die Schule gleichzeitig, liegt das monatliche Schulgeld für das zweite Kind bei 60€ Kind.
Der Hortbeitrag richtet sich nach den Bestimmungen der Stadt Frankenberg.
Das Mittagessen wird von den Eltern separat bezahlt.
Schulmobile
Vor unserer Schule befinden sich direkt öffentliche Bushaltestellen. Der städtische Bahnhof, an dem auch die Citybahn hält, ist in 5 Gehminuten erreichbar.
Unsere Schule verfügt über drei vereinseigene Schulmobile, welche jeweils Platz für neun Personen bieten. Unser Fahrteam holt die Kinder aus dem Raum Oederan (die nicht ans öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind) morgens ab und bringt sie nachmittags wieder nach Hause. Zudem können die Schulmobile für klasseninterne Ausflüge oder Hortausflüge in den Ferienzeiten genutzt werden.
Schul- und Hortordnung
Die Schul- und Hortordnung der Evangelischen Grundschule ist jederzeit für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, für Erziehungsberechtigte und schulfremde Personen auf der Schulhomepage unter „Downloads“ einsehbar. Mit Betreten des Schulgeländes erklärt jede Person ihr Einverständnis, diese Regelungen zu befolgen. Die Kinder werden mit Beginn eines neuen Schuljahres zu den Inhalten der Hausordnung belehrt. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung zu ihren Vertragsunterlagen.
Schwimmen
In Klasse 2 findet 14-tägig Schwimmunterricht in der Friedrich-Schiller-Grundschule Flöha statt. Die Kinder werden mit den Schulmobilen befördert. Am Ende des Schuljahres besteht die Möglichkeit, ein Schwimmabzeichen abzulegen.
Spinde
Jedes Kind hat einen eigenen Spind mit Zahlencode, in dem Wechselsachen, Sporttasche, etc. aufbewahrt werden können. Die Eltern schließen mit dem Anbieter einen eigenen Vertrag ab. Die Mietgebühr ist jedoch im Schulgeld enthalten.
Sportunterricht
Der Sportunterricht findet entweder in der Turnhalle des Bildungszentrums, in der Großsporthalle gegenüber oder auf dem Sportplatz Jahnkampfbahn (zu Fuß in 5 Minuten zu erreichen) statt.
Umzug
Sollten Sie während der Grundschulzeit umziehen und das Kind an einer anderen Schule anmelden, sind kurzfristigere Kündigungsfristen, als im Schul- bzw. Hortvertrag geregelt, möglich.
Dies gilt auch, wenn Ihr Kind, aufgrund eines diagnostizierten Förderbedarfs, die Schule wechselt.
Möchten Sie Ihr Kind, aufgrund eines Zuzuges, bei uns anmelden, finden Sie dazu nähere Informationen unter dem Punkt Schulanmeldung.
Unterricht
Englisch ab Klasse 1, PC Unterricht ab Klasse 2, 90-minütiger Blockunterricht, Methodenwoche „Das Lernen lernen“,… sind nur einige Beispiele, die den Unterricht an unserer Schule ausmachen. Weitere Besonderheiten und Erklärungen finden Sie auf unserer Homepage unter Schule -> Das sind wir
Unterrichtsmaterial
Zum Null-Elternabend in Klasse 1 oder in den letzten Wochen eines Schuljahres in Klasse 1-3 erhalten die Eltern von der Klassenlehrkraft eine Materialliste für das folgende Schuljahr. Diese enthält eine Auflistung aller benötigten Materialien für das neue Schuljahr. Arbeitshefte und Schulbücher stellt der Schulverein einmalig zu Beginn des Schuljahres. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Eltern selbst einen Ersatz finanzieren.
Veranstaltungen
Veranstaltungen des aktuellen Schuljahres sind im Jahresplan zu finden.
Verein
Der Evangelische Schulverein Frankenberg/Sa. e.V. ist Träger der Evangelischen Grundschule und entscheidet über organisatorische sowie verwaltungsrechtliche Belange der Schule und des Hortes.
Gern können Sie Mitglied des Evangelischen Schulvereins werden. Den Antrag finden Sie hier.
Vertrag
Die Eltern schließen mit dem Schulverein einen Schul- und Hortvertrag, in dem alle Rechte und Pflichten geregelt sind. Beide Verträge sind binden und können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Schulhalbjahres (28.02.) oder Schuljahres (31.07.) gekündigt werden.
Die Eltern der vierten Klassen müssen die bestehenden Verträge nicht kündigen. Diese laufen automatisch zum 31.07. aus.
Vorschule
Zu den Vorschulschnuppertagen werden alle angemeldeten Kinder für das kommende Schuljahr eingeladen. Sie finden am Donnerstag und Freitag nach Buß- und Bettag statt.
Im Februar erhalten die Elternhäuser die Zu- oder Absage zur Aufnahme an unserer Ev. Grundschule.
An drei Samstagen im Frühjahr besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Kinder sowie Eltern der zukünftigen ersten Klassen gegenseitig kennenlernen können.
Zeugnisse & Zensuren
In jeder Klassenstufe erhalten die SchülerInnen eine Halbjahresinformation und ein Endjahreszeugnis. In der ersten Klasse wird ein Worturteil verfasst, ab der 2. Klasse werden zunächst Zensuren in den Fächern Mathematik und Deutsch, später in allen weiteren Fächern (außer PC Unterricht) vergeben. Englisch wird ab Klasse 4 benotet. Die Schüler:innen der 4. Klasse erhalten im Halbjahr zusätzlich die Bildungsempfehlung, die sie für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule benötigen.

